GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Das Angebot des Maklers ist nur für den Kaufinteressent bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über das Angebot ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, so haftet der Kaufinteressent für die Verkäufer- und Käuferprovision, falls und soweit von den Vertragschließenden eine Provision wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird.

Der Kaufinteressent erkennt an, dass spätere Direktangebote des Verkäufers, oder Angebote Dritter über ein vom Makler bereits nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuellen Vertragsabschluss nicht unterbricht. Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kaufvertrag ergebenden Zahlungen oder sonstige Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen, es sei denn, der Makler legt eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers vor.

Mit Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses hat der Makler eine Maklergebühr verdient. Die Höhe der Maklergebühr entnehmen Sie bitte der Objektanzeige bzw. dem Ihnen zugesandten Exposé des Objekts. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung steht.