Traum-Baugrundstück (ohne Bauzwang) für ein Einfamilienhaus im Neubaugebiet Fleinhausen

Lageplan
Baugrundstück
Objektart
Grundstück
Objekttyp
Wohnen
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
86424
Ort
Dinkelscherben
ImmoNr
1133
Grundstücksgröße
ca. 1.360 m²
Kaufpreis
199.500,00 €
Außen-Provision
3,57

Beschreibung

-Teilfläche aus Fl.Nr. 1/21 mit 1267 m² und Fl.Nr. 1/20 mit (1/2 aus 178 m²) 89m²
-Traum Baugrundstück im Neubaugebiet Dinkelscherben OT Fleinhausen
-Kein Bauzwang
-Bebaubar mit einem Einfamilienhaus
-Ortsübliche Ersterschließung
-Die Details sind über einen Bebauungsplan geregelt

Lage

Fleinhausen ist ein Ortsteil der Gemeinde Dinkelscherben im westlichen Landkreis Augsburg, der etwa 2,5 km nordwestlich des Hauptorts am westlichen Ufer der Zusam liegt. Im Markt Dinkelscherben gibt es Kindergärten, Schulen und Ärzte. Über den Bahnhof Dinkelscherben bestehen Bahnverbindung nach Ulm, Augsburg und München. In ca. 8 Autominuten (vom Grundstück) erreicht man den Autobahnanschluss A8 Zusmarshausen in Richtung Stuttgart und München. Zahlreiche Freizeitmöglichkeiten durch die umliegende Natur, wie beispielsweise ein Waldlehrpfad.

Sonstige Angaben

Ottens Immobilien-Wohnbau GmbH: Seit 41 Jahren ein kompetenter Partner

- Beratung in allen Immobilienfragen
- Erstellen von Wertermittlungsgutachten
- Professionelle Vermittlung Ihrer Immobilie (bei Verkauf und Vermietung)
- Schlüsselfertige Erstellung von hochwertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Haus und Mietverwaltung
- Berechnung von Baufinanzierungen
- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude gem. den §§ 79 ff. GEG v. 08.08.2020, in Kooperation mit Energieberatern

www.ottens-immobilien.de

Ansprechpartner

Herr Friedrich Ottens

Ludwigstraße 25a
86316 Friedberg

Telefon1

0821/781007

Email

info@ottens-immobilien.de

Das Angebot des Maklers ist nur für den Kaufinteressent bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über das Angebot ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, so haftet der Kaufinteressent für die Verkäufer- und Käuferprovision, falls und soweit von den Vertragschließenden eine Provision wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird. Der Kaufinteressent erkennt an, dass spätere Direktangebote des Verkäufers, oder Angebote Dritter über ein vom Makler bereits nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuellen Vertragsabschluss nicht unterbricht. Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kaufvertrag ergebenden Zahlungen oder sonstige Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen, es sei denn, der Makler legt eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers vor. Mit Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses hat der Makler eine Maklergebühr verdient. Die Höhe der Maklergebühr entnehmen Sie bitte der Objektanzeige bzw. dem Ihnen zugesandten Exposé des Objekts. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung steht.