Kompaktes Einfamilienhaus mit Doppelgarage ruhig gelegen

West-Ansicht
Süd-Westansicht
Wohnzimmer mit Kachelofen
Esszimmer
Küche
Gästezimmer
Treppenhaus
Schlafzimmer
Ankleide
Kinderzimmer
Badezimmer
Badezimmer
Garten
Südterrasse
Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
86836
Ort
Graben
ImmoNr
1167
Wohnfläche
ca. 113 m²
Grundstücksgröße
ca. 586 m²
Anzahl Zimmer
4
Kaufpreis
450.000,00 €
Baujahr
1991
Endenergiebedarf
241,49 kWh/(m²a)
Energieausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis
01.03.2035
Energieeffizienzklasse
G
Außen-Provision
2,38
wesentlicher Energieträger
Gas

Beschreibung

- Fertighaus ExNorm
- Wohnfläche 100,31 m² zzgl. 48,8m² Terrassenfläche (davon 1/4) = 112,51 m²
- Gas-Zentralheizung
- Fliesen im Wohnzimmer
- Bad mit Wanne, Dusche, WC und Waschbecken
- Voll unterkellert
- Inkl. Garage und Carport

Lage

Das Einfamilienhaus befindet sich in ruhiger Lage in Graben. Graben ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und liegt ca. 20 km südlich von Augsburg und ca. 15 km nördlich von Landsberg. Die Bundesstraße B17 und die Bahnlinie Augsburg - Landsberg führen durch das benachbarte Lagerlechfeld.

Sonstige Angaben

Ottens Immobilien-Wohnbau GmbH: Seit 41 Jahren ein kompetenter Partner

- Beratung in allen Immobilienfragen
- Erstellen von Wertermittlungsgutachten
- Professionelle Vermittlung Ihrer Immobilie (bei Verkauf und Vermietung)
- Schlüsselfertige Erstellung von hochwertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Haus und Mietverwaltung
- Berechnung von Baufinanzierungen
- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude gem. den §§ 79 ff. GEG v. 08.08.2020, in Kooperation mit Energieberatern

www.ottens-immobilien.de

Ansprechpartner

Herr Friedrich Ottens

Ludwigstraße 25a
86316 Friedberg

Telefon1

0821/781007

Email

info@ottens-immobilien.de

Das Angebot des Maklers ist nur für den Kaufinteressent bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über das Angebot ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, so haftet der Kaufinteressent für die Verkäufer- und Käuferprovision, falls und soweit von den Vertragschließenden eine Provision wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird. Der Kaufinteressent erkennt an, dass spätere Direktangebote des Verkäufers, oder Angebote Dritter über ein vom Makler bereits nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuellen Vertragsabschluss nicht unterbricht. Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kaufvertrag ergebenden Zahlungen oder sonstige Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen, es sei denn, der Makler legt eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers vor. Mit Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses hat der Makler eine Maklergebühr verdient. Die Höhe der Maklergebühr entnehmen Sie bitte der Objektanzeige bzw. dem Ihnen zugesandten Exposé des Objekts. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung steht.