Einfamilienhaus Neubau bezugsfertig, idyllisch am Waldrand gelegen

Ost-Ansicht
Wohnen-Essen
Wohnzimmer
Küche
Büro mit Zugang zur Garage
Separates WC
Treppe
Aufgang OG
Galerie
Diele OG
Schlafzimmer
Kinderzimmer I
Kinderzimmer II
Badezimmer
Regendusche
Objektart
Haus
Objekttyp
Einfamilienhaus
Vermarktungsart
Kauf
PLZ
86399
Ort
Bobingen
ImmoNr
1206
Wohnfläche
ca. 169 m²
Grundstücksgröße
ca. 997 m²
Anzahl Zimmer
5
Kaufpreis
725.000,00 €
Baujahr
2025
Endenergiebedarf
34,53 kWh/(m²a)
Energieausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis gültig bis
01.11.2034
Energieeffizienzklasse
A
Außen-Provision
2,38

Beschreibung

-Bezugsfertig ohne Außenanlagen
-OKAL-Fertighaus
-Vollholzparket aus Eiche
-Badausstattung von Villeroy und Boch mit freistehender Wanne und entsprechenden Waschuntertischen
-Innentüren mit Facettenmaserung
-Großes Sitzfenster im Galeriebereich OG
-Komplett elektrische Rollläden
-Luftwärmepumpe
-Vorbereitung für Photovoltaikanlage
-Inkl. zwei Außenstellplätze

Lage

Das Haus ist sehr idyllisch und ruhig in Bobingen OT Reinhartshausen gelegen. Das ca. 6,5km entfernte Bobingen verfügt über eine hervorragende Infrastruktur, mit Geschäften für den täglichen Bedarf, med. Versorgung und Freizeiteinrichtungen, etc.. Mit dem Bus oder dem Auto ist Augsburg gut erreichbar.

Sonstige Angaben

Ottens Immobilien-Wohnbau GmbH: Seit 41 Jahren ein kompetenter Partner

- Beratung in allen Immobilienfragen
- Erstellen von Wertermittlungsgutachten
- Professionelle Vermittlung Ihrer Immobilie (bei Verkauf und Vermietung)
- Schlüsselfertige Erstellung von hochwertigen Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Haus und Mietverwaltung
- Berechnung von Baufinanzierungen
- Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude gem. den §§ 79 ff. GEG v. 08.08.2020, in Kooperation mit Energieberatern

www.ottens-immobilien.de

Ansprechpartner

Herr Friedrich Ottens

Ludwigstraße 25a
86316 Friedberg

Telefon1

0821/781007

Email

info@ottens-immobilien.de

Das Angebot des Maklers ist nur für den Kaufinteressent bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über das Angebot ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, so haftet der Kaufinteressent für die Verkäufer- und Käuferprovision, falls und soweit von den Vertragschließenden eine Provision wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen abgelehnt wird. Der Kaufinteressent erkennt an, dass spätere Direktangebote des Verkäufers, oder Angebote Dritter über ein vom Makler bereits nachgewiesenes Objekt den Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklernachweis und einem eventuellen Vertragsabschluss nicht unterbricht. Der Kaufinteressent wird alle sich aus einem abzuschließenden Kaufvertrag ergebenden Zahlungen oder sonstige Leistungen ohne Einschaltung des Maklers unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erbringen, es sei denn, der Makler legt eine schriftliche Inkassovollmacht des Verkäufers vor. Mit Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses hat der Makler eine Maklergebühr verdient. Die Höhe der Maklergebühr entnehmen Sie bitte der Objektanzeige bzw. dem Ihnen zugesandten Exposé des Objekts. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung steht.